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LG Karlsruhe, 21.01.2004 - 14 O 3/04 KfH III |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- aufrecht.de
Vermittlung von Sportwetten an ein österreichisches Unternehmen kein Verstoß gegen 1 UWG
- Glücksspiel & Recht
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Glücksspiel mit europäischer Lizenz nicht unlauter
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Glücksspiel mit europäischer Lizenz nicht unlauter
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus LG Karlsruhe, 21.01.2004 - 14 O 3/04
Jedenfalls als wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG kann das hier in Rede stehende Vorhaben nicht angesehen werden, da mittlerweile durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 06. November 2003, NJW 2004, 139 - Gambelli die Grundsätze über die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) und die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs (Art. 49 EG) für den hier maßgeblichen Bereich der Vermittlung von Sportwetten weitere Konkretisierung erfahren haben.Solange entsprechende, europarechtlich gebotene Regelungen fehlen (vgl. EuGH, NJW 2004, 139, 141) erscheint es jedenfalls nicht unlauter im Sinne von § 1 UWG, wenn sich ein in Baden-Württemberg ansässiges Unternehmen auf die vorliegende Konzession einer österreichischen Fachbehörde verlässt.
- BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99
Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung
Auszug aus LG Karlsruhe, 21.01.2004 - 14 O 3/04
Ob diese vorgesehene Tätigkeit der Beklagten als unerlaubtes Glückspiel im Sinne von § 284 StGB zu bewerten ist, kann aufgrund der hier vorliegenden Besonderheiten dahingestellt bleiben (vgl. BGH GRUR 2002, 269 - Sportwetten-Genehmigung). - VG Karlsruhe, 21.09.2000 - 11 K 1725/00
Antrag auf Feststellung der Erlaubnisfreiheit der Annahme und Vermittlung von …
Auszug aus LG Karlsruhe, 21.01.2004 - 14 O 3/04
Das hier maßgebliche baden-württembergische Landesrecht weist entsprechende Bestimmungen derzeit (noch) nicht auf; jedenfalls lässt sich aus dem Regelungsgehalt des Gesetzes über eine Sportwette mit festen Gewinnquoten vom 21. Juni 1999 (GBI. 1999, 235) ein derartiger Schluss ziehen (für entsprechende Monopolstellung des Landes VG Karlsruhe, NVwZ 2001, 831, 832).